QHSE-Bildungsportal - ein Produkt der


Eine flexible, auf die Bedürfnisse der Unternehmen anpassbare Plattform zur Erfüllung der Betreiberpflichten, Aufbau der Elektroorganisation und Sicherstellung der HSE Anforderungen.


Arbeitsschutz rechtssicher organisieren


Wahrung der Unterweisungs- und Dokumentationspflicht


zentrale Aktualisierung von Inhalten


Aufbau der Elektroorganisation

Die digitale Lösungen für die Erfüllung der Betreiber- und Anlagenverantwortung im Bereich Arbeitsschutz und Elektroorganisation.

Durch unser langjähriges Know-how im Bereich der erneuerbaren Energien sind es vor allem die Betreiber, Betriebsführer, Serviceunternehmen und Hersteller, die sich aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Auflagen um das Thema Arbeitsschutz und Elektrosicherheit kümmern müssen.

 

Betreiberpflichten erfüllen

Risiken analysieren und Pflichten delegieren

Der Betreiber muss sicherstellen, dass seine Auftragnehmer, seine Mitarbeiter unddie Mitarbeiter seiner Subunternehmer alle einschlägigen Aspekte der Arbeitsschutzgesetzgebung und der elektrischen Sicherheit kennen und einhalten.

Der Betreiber muss prüfen, ob alle Risikobewertungen in Übereinstimmung mit den einschlägigen Rechtsvorschriften für die vorgesehen elektrischen Arbeiten erstellt wurden.

Die E-Technik- und Sicherheitsunterweisungen, Betriebsanweisungen, Arbeitsanweisungen und Parkdokumente liefern wir den Betreibern und seinen Mitarbeitern im Portal Digital 24/7. Gleichzeitig verwalten wir die Laufzeiten der Nachweise.

Was gehört zur Erfüllung der Betreiberpflichten?

  • Arbeitsschutzkonzeption und viel Dokumentation
  • Übertragung der Verantwortlichkeiten und Pflichten an Mitarbeiter
  • Betriebsärztliche Betreuung 
  • Sicherheitstechnische Betreuung (FASI) 
  • Elektrotechnische Betreuung (VEFK)
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Unterweisungen und Schulungen
  • Betriebsanweisungen
  • Arbeitsanweisungen
  • Begehungen
  • und vieles mehr

Darum Digitalisierung!

Der Aufwand, die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren, die Mitarbeiter zu unterweisen, die entsprechenden Betriebsanweisungen und Arbeitsanweisungen zu erstellen und aktuell zu halten, ist im Verhältnis zum Ergebnis überproportional hoch.

Hier setzen wir mit der Digitalisierung an und können diesen Aufwand für das Unternehmen und die Geschäftsführung erheblich verringern.

Wir haben nicht nur fertige, einsetzbare Unterlagen und Inhalte zum Thema Arbeits- und Elektrosicherheit, sondern auch die zugehörigen Prozesse in unserem HSE-Portal abgebildet.

Schulungen und Unterweisungen

Regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter ist Pflicht!

Laut ArbSchG müssen Mitarbeiter über „Sicherheit und Gesundheitsschutz ausreichend und angemessen unterwiesen werden “ (§ 4, 8, 9, 12 ArbSchG). 

Unterweisungen müssen bereits vor Aufnahme der Tätigkeit oder aufgrund von Änderungen im Aufgabenbereich oder bei Einführung neuer Betriebsmittel erfolgen und regelmäßig wiederholt werden.

Weitere Grundlagen für Unterweisungen

  • DGUV Vorschrift 1
  • § 63 StrlSchV (Strahlenschutzverordnung)
  • § 6 ArbStättV: schreibt jährliche Unterweisungen vor
  • § 14 GefStoffV, § 14 BioStoffV oder § 12 BetrSichV

Übertragung von Verantwortung durch Unterweisungen für
E-Technik

Anlagenbetreiber (DIN VDE 0105-100) ist:

Betreiber oder eine von ihm beauftragte natürliche oder juristische Person, die die Unternehmerpflicht für den sicheren Betrieb und ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Betriebsstätte wahrnimmt.

Wenn niemand anders benannt wurde, trägt der Anlagenbetreiber die gesamte Anlagenverantwortung!

Betriebsanweisungen

Betriebsanweisungen sind Dokumente, die auf Gefahren und Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten oder Betriebsmittel hinweisen. 
Sie folgen einem einheitlichen Aufbau, der von den Berufsgenossenschaften vorgegeben wird. 

Hinweise auf die Notwendigkeit einer Betriebsanweisung finden sich in: UVV, ArbSchG, uvm.

Wir haben die häufigsten Betriebsanweisungen bereits im Portal

Arbeitsanweisungen

Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilungen (GBU), nach der Risikobewertung und der angemessenen Maßnahmenwahl bilden die Grundlage der Arbeitsanweisung gemäß § 12 ArbSchG.

Organisatorische und persönliche Maßnahmen müssen in Arbeitsanweisungen verschriftlicht werden.

Wir haben diese Arbeitsanweisungen im Portal

Nachweispflichten erfüllen

Dokumentation der Unterweisungen, Betriebsanweisungen etc. ist Pflicht

Verantwortung als Betreiber wahrnehmen.

Übertragung von Arbeiten darf ausschließlich an fachlich und persönlich geeignete Personen vorgenommen werden (bei Fehlern droht ein Auswahlverschulden).

Unterweisungen müssen in verständlicher Form und Sprache abgehalten und schriftlich mit Datum, Unterweisungsinhalten und Unterschrift nachgewiesen werden.

Wir haben diese Nachweise im Portal zentral gespeichert

Das übernimmt unser Portal für Sie und erinnert automatisch vor Ablauf!

Unterlagen über den Wind- / PV-Park

Gute Unterlagen sind für das sichere Arbeiten notwendig

  • Flucht- und Rettungspläne
  • Schaltunterlagen
  • Notfallmappen
  • Betriebsanweisungen
  • etc.

Wir haben diese Unterlagen zentral im Portal gespeichert

 

Sie möchten das QHSE-Bildungsportal einsetzen? Vereinbaren Sie mit uns ein unverbindliches Meeting für mehr Details:
 

erik.schmidt@8p2.de 
ingolf.rauschenbach@8p2.de